Über uns

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Genossenkorporation Beckenried

Nutzungsberechtigte

zirka 500 Männer und Frauen

Landfläche

Neben der oberen Allmend ist das ganze Klewengebiet im Besitz der Genossenkorporation Beckenried.

Waldfläche

Die gesammte Waldfläche der Korporation Beckenried besteht aus 780 ha.

Eigene Alpen

Im Gebiet Klewen zählt die Korporation Beckenried 22 Alpbetriebe

 

Reglement über die Benützung des Korporationsalpgebietes (Alpreglement)

Besonderes

Die Genossenkorporation ist im Besitz der Kapelle Steinstössi. Dort wird seit 1704 jährlich eine Messe gelesen. In der Zeit darauf begibt sich der Pfarrer von Beckenried auf alle 23 Beckenrieder Alpen, die er nach einem kurzen Gebet segnet. Nach der Messe auf Steinstössi wird gekegelt, wo jedermann teilnehmen darf.

Vereinigung Nidwaldner Korporationen

Innerhalb des Kantons Nidwalden bestehen 15 eigenständige Korporationen. Mehr Informationen dazu finden Sie in der

Broschüre Vereinigung Nidwaldner Korporationen

Wohnbauten

Die Genossenkorporation bietet am Sunnigrain auf Klewenalp freie Bauplätze an.

Gewerbe / Industrie

In der oberen Allmend sind im Baurechtsverhältnis 9 Betriebe angesiedelt und es hat noch freie Bauflächen.

Beschäftigte

Sieben Festangestellte und ein Lernender in der forstlichen Arbeitsgemeinschaft Emmetten und Beckenried (FAGEB).

Leistungen im Tourismus

20 km Waldstrasse, die in der Freizeit von Bikern benützt werden. Picknick-Plätze: Brennwald, Schwändirank, Steinstössi Aktionärin bei den Bergbahnen Beckenried-Emmetten Ag. Die SAC-Hütte Brisenhaus steht auf Beckenrieder Korporationsboden.

Sport

Die Tennisanlage, die Sportanalge Allmend und der Kindergarten stehen auf Korporationsboden.

Waldstrassen

Die Benützung der Waldstrassen ist im

Benützungsreglement für Waldstrassen der Genossenkorporation Beckenried vom 25.6.2020

geregelt.

Ausnahme-Fahrbewilligungen können rechtzeitig im Voraus per Email an  info@korporation-beckenried.ch oder per Telefon an 079 283 91 79 bestellt werden.

Einschreiben ins Register der Genossenkorporation Beckenried

 

Ab dem 1. März 2024 läuft die Meldung zur Eintragung in das Register der Genossenkorporation Beckenried für das Stimm- und Wahlrecht und/oder das Nutzungsrecht für das Jahr 2025 nach dem ordentlichen Verfahren. Berechtigten Personen steht dazu das Meldeformular ab Mai 2024 zur Verfügung.

 

Für das Stimm- und Wahlrecht an einer Genossengemeinde ist ein rechtzeitiges Einschreiben zwingend notwendig.

 

Auf Basis des Bundesgerichtsentscheides vom 29. Januar 2018 sind neu Personen berichtigt, die

  • unmittelbare Nachkommen (Kindesverhältnis nach Art. 252 ZGB) einer im Korporationsregister der Genossenkorporation Beckenried eingetragenen Person sind,
  • noch in keiner anderen Korporation als Korporationsbürger im Korporationsregister eingetragen wurden
  • und den Wohnsitz im Korporationsgebiet der Genossenkorporation Beckenried haben.
  • oder Personen die nach kantonalem Korporationsgesetz Art. 8 ff dazu berechtigt sind.


Weiter ist zu beachten, dass die folgende Alterslimite erreicht sein muss:

  • für das Stimm- und Wahlrecht das vollendete 18. Altersjahr

 

Die Einschussgebühr beträgt CHF 10.–.

 

Die Einschreibefrist für das Jahr 2025 läuft am 28. Februar 2025 ab.

 

Das Meldeformular 2025 steht ab Mai 2024 zur Verfügung.

Die Genossengeschlechter von Beckenried

Achermann
berlinger
kaeslin
stalder
amstad
feller
murer
wuersch
Ambauen
gander
naepflin
wymann

© Copyright Staatsarchiv Nidwalden

 

 

Grundstücke der Korporation Beckenried

Die rot markierten Bereiche zeigen unsere Parzellen an.

© Copyright Swisstopo