zirka 500 Männer und Frauen
Neben der oberen Allmend ist das ganze Klewengebiet im Besitz der Genossenkorporation Beckenried.
Die gesammte Waldfläche der Korporation Beckenried besteht aus 780 ha.
Im Gebiet Klewen zählt die Korporation Beckenried 22 Alpbetriebe
Reglement über die Benützung des Korporationsalpgebietes (Alpreglement)
Die Genossenkorporation ist im Besitz der Kapelle Steinstössi. Dort wird seit 1704 jährlich am letzten Dienstag im Monat Juni um 10:00 Uhr einen Gottesdienst gefeiert. In der Zeit darauf begibt sich der Pfarrer von Beckenried auf alle 23 Beckenrieder Alpen, die er nach einem kurzen Gebet segnet. Nach der Messe auf Steinstössi wird gekegelt, wo jedermann teilnehmen darf.
Spendenkonto Steinstössikapelle: 60-14-3 NKB Stans
CH11 0077 9014 0000 0360 7
(bitte mit Vermerk Steinstössikapelle)
Innerhalb des Kantons Nidwalden bestehen 15 eigenständige Korporationen. Mehr Informationen dazu finden Sie in der
Die Genossenkorporation bietet am Sunnigrain auf Klewenalp freie Bauplätze an.
In der oberen Allmend sind im Baurechtsverhältnis 9 Betriebe angesiedelt und es hat noch freie Bauflächen.
Sieben Festangestellte und ein Lernender in der forstlichen Arbeitsgemeinschaft Emmetten und Beckenried (FAGEB).
20 km Waldstrasse, die in der Freizeit von Bikern benützt werden. Picknick-Plätze: Brennwald, Schwändirank, Steinstössi Aktionärin bei den Bergbahnen Beckenried-Emmetten Ag. Die SAC-Hütte Brisenhaus steht auf Beckenrieder Korporationsboden.
Die Tennisanlage, die Sportanalge Allmend und der Kindergarten stehen auf Korporationsboden.
Die Benützung der Waldstrassen ist im
Benützungsreglement für Waldstrassen der Genossenkorporation Beckenried vom 25.6.2020
geregelt.
Ausnahme-Fahrbewilligungen können rechtzeitig im Voraus per Email an info@korporation-beckenried.ch oder per Telefon an 079 283 91 79 bestellt werden.
Ab dem 1. März 2024 läuft die Meldung zur Eintragung in das Register der Genossenkorporation Beckenried für das Stimm- und Wahlrecht und/oder das Nutzungsrecht für das Jahr 2026 nach dem ordentlichen Verfahren. Berechtigten Personen steht dazu das Anmeldeformular 2026 zur Verfügung.
Für das Stimm- und Wahlrecht an einer Genossengemeinde ist ein rechtzeitiges Einschreiben zwingend notwendig.
Anmelden können sich Personen, die im Korporationsgebiet der Genossenkorporation Beckenried Wohnsitz haben und noch bei keiner anderen Korporation als Korporationsbürger im Korporationsregister eingetragen wurden und
Weiter ist zu beachten, dass die folgende Alterslimite erreicht sein muss:
Die Einschussgebühr beträgt CHF 10.–.
Die Einschreibefrist für das Jahr 2026 läuft am 26. Februar 2026 ab.
Das Anmeldeformular 2026 steht hier zur Verfügung.
© Copyright Staatsarchiv Nidwalden
Die rot markierten Bereiche zeigen unsere Parzellen an.